Osteopathie bei Rückenschmerzen / Bandscheibenvorfall

70% aller Deutschen leiden mindestens ein Mal pro Jahr unter Rückenschmerzen. Meistens ist der untere Rücken oder die Halswirbelsäule betroffen, aber auch die Brustwirbelsäule kann heftige Beschwerden verursachen.

Die Symptome äußern sich in Form von mäßigen bis starken Schmerzen, die häufig mit Beweglichkeitseinschränkungen verbunden sind. Nicht selten kommt es auch zu Schmerzausstrahlungen in Schulter, Arme, Hüfte, Beine oder Leiste.

Die möglichen Ursachen sind manigfaltig. Sie reichen von einfachen Blockaden einzelner Wirbelsegmente oder der Iliosakralgelenke des Beckens über Bandscheibenvorfälle, Bandscheibenvorwölbungen, Wirbelbrüche, Gleitwirbel, entzündliche Prozesse an den Wirbeln, Entzündungen von Nervenwurzeln, Organbelastung mit Schmerzausstrahlung, degenerative Prozesse an der Wirbelsäule, Tumorprozesse bis hin zu Schmerzen, die psychosomatische Gründe haben.

Häufig gleicht der Mensch bereits mehrere Belastungen aus, bevor es zu Rückenschmerzen kommt. Die Schmerzen zeigen, dass die Spielräume des Körpers zum Ausgleichen nun ausgeschöpft sind.

In einer osteopathischen Sitzung wird der Körper genau untersucht und die Krankengeschichte des Patienten aufgenommen.

Manchmal ist zusätzlich ein MRT (Magnetresonanztomographie) oder CT (Computertomographie) nötig.

Osteopathie ist eine manuelle Therapie, d.h. es wird nur mit den Händen und sehr sanft behandelt.

Die Behandlung ist ganz individuell auf den Patienten abgestimmt. Dort wo sich im Körper die größte mechanische Spannung zeigt wird mit speziellen Techniken gearbeitet, um schrittweise die Beweglichkeit zu verbessern.

Akute Beschwerden (Dauer weniger als 6 Wochen): lassen sich in der Regel mit ein bis fünf Behandlungen gut therapieren.

Chronische Rückenschmerzen (Auftreten mehrmals pro Jahr mit insgesamt weniger als 180 beschwerdefreien Tagen): hier ist es sinnvoll mit 2 – 3 Behandlungen im 1-2 Wochenabstand zu beginnen. Danach vergrößert man den Abstand auf einen später auf zwei Monate.

In den meisten Fällen kann Beschwerdefreiheit errreicht werden.